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Pflege mit Herz

»Jeder Mensch hat seine ihm eigene Persönlichkeit und Würde, die es zu schützen gilt.«

Bewohnerbeirat

Mitglieder im Nutzerbeirat St. Ludgerus

                Am 05.12.23 wurden 3 Neue Mitglieder in den Bewohnerbeirat gewählt.

 Es wurden Frau Wiggershaus, Frau Gand und Frau Schroer in den Bewohnerbeirat gewählt. Frau Müller ist als Ersatzmitglied gewählt worden.

Seit Oktober 2014 gilt das neue Wohn-und Teilhabegesetz NRW (WTG). Es hat das bisherige WTG ersetzt. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Gesetzes ist das Gewährleisten eines selbstbestimmten Lebens für die Nutzer der Einrichtung, deren Mitwirkung und Mitbestimmung zu unterstützen und die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten zu fördern.

Der § 22 WTG beschreibt die Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzer. Seiner Mitwirkung unterliegen Fragen der Unterkunft, Betreuung und der Aufenthaltsbedingungen. Der Mitbestimmung unterliegen die Grundsätze der Verpflegungsplanung, die Freizeitgestaltung und die Hausordnung in der Einrichtung.